Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 24.02.1995 - 5 W 247/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Räumungsklage gegen Unbekannt? - Gegen illegale Hausbesetzer hilft keine Räumungsklage, sondern die Polizei
Papierfundstellen
- MDR 1995, 793
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 22.10.2018 - 5 O 410/18
Gegen Hausbesetzer hilft kein Klagen, nur rohe Gewalt!
Die vollständige Bezeichnung der Parteien ist deshalb Prozessvoraussetzung (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1981 - 3 W 24/81, NJW 1982, 1888; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 5 W 247/95 -, juris).Notwendig ist es aber, die Partei so klar zu bezeichnen, dass kein Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen kann und dass sich anhand der Parteibezeichnung die Partei feststellen lässt (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1981 - 3 W 24/81, NJW 1982, 1888; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 5 W 247/95 -, juris).
Dabei wird von der Antragstellerin übersehen, dass die Partei, gegen die sich die beantragte einstweilige Verfügung richten soll, bereits im Zeitpunkt der Antragstellung feststehen und deshalb entsprechend bezeichnet sein muss, weil anderenfalls schon der Antrag unzulässig ist (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1981 - 3 W 24/81, NJW 1982, 1888; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 5 W 247/95 -, juris).
Hausbesetzer sind Störer im Sinne des öffentlichen Rechts, so dass das Problem mit polizeirechtlichen Mitteln zu lösen ist, wenn zivilrechtliche Maßnahmen nicht möglich sind (OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 5 W 247/95 -, juris).